Neues zur Bodenbehandlungsanlage in Tüddern
Auf der letzten Ratssitzung kam zur Sprache, dass da wohl doch nicht alles so ist, wie es sein sollte. Die Kreisverwaltung hat der Bitte von selfkant online zur „Aufklärung“ binnen kürzester Zeit entsprochen.
Bei der genannten Bodenbehandlungsanlage in Tüddern ist es seitens des Betreibers zu massiven Verstößen gegen Auflagen der erteilten Baugenehmigung gekommen. So hat der Betreiber den Betrieb bereits aufgenommen, ohne vorab die Fertigstellung des Bauvorhabens anzuzeigen und dem Kreis eine Abnahme zu ermöglichen.
Daraufhin veranlasste Bodenproben des gelagerten Materials belegen, dass es sich um Bodenklassen handelt, die von der erteilten Baugenehmigung nicht erfasst sind. In der Folge hat der Kreis Heinsberg unverzüglich eine Ordnungsverfügung erlassen, die den Betrieb der Anlage mit sofortiger Wirkung untersagt sowie die fachgerechte Beseitigung des bereits gelagerten Bodenmaterials fordert.