ES HEISST DEN GÜRTEL ENGER SCHNALLEN
Die Themen der heutigen Sitzung vom Haupt- und Finanzausschuss waren:
Komplex 1
Erlass einer Hebesatzsatzung
Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren über die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Selfkant(Friedhofsgebührensatzung).
Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
Komplex 2
Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Erlass einer neuen Hauptsatzung
Erlass einer Vergabesatzung
Komplex3
Mitteilungen des Bürgermeisters
In der „Welt“ war heute zu lesen: „Deutschland erlebt die schwerste Strukturkrise seit dem Bestehen der Bundesrepublik, der Wirtschaftsstandort ist im freien Fall, Unternehmen kämpfen um ihre Existenz“. Arbeitsplatzverluste, Firmenpleiten und Abwanderung ins Ausland sind tägliche Meldungen. Und auch trotz Miliiarden neuer Schulden, genannt Sondervermögen, werden die Gemeinden immer ärmer. Bürgermeister Garard Küsters schilderte die finanzielle Situation der Gemeinde schonungslos in seiner Begründung für die kommenden Mehrausgaben für die Bürger (Komplex1)
Kosten für Personal, die Kreis- und Jugendamtumlage sind die größten Ausgabeposten der Gemeinde.
Die Vorschläge der Gemeindeverwaltung wurden vom Rat bestätigt, speziell vor der Angst eines drohenden Haushaltsicherungskonzeptes.
Der Bürgermeister machte klar, dass trotz dieser Mehrbelastung das finanzielle Problem der Gemeinde nicht gelöst ist. Geld kann nur noch für absolut wichtige Dinge ausgegeben werden.
In der Sitzung wurden die beschlossenen Mehrbelastungen pro Haushalt und Jahr von ca. 200 Euro angegeben.
Die genauen Zahlen für die einzelnen Postionen können sie den Sitzungsvorlagen entnehmen. Hier ist alles detailliert aufgeführt
Weiter teilte der Bürgermeister mit, dass die Container der Flüchtlinge in Havert zum 31.3.26 gekündigt sind. Die Bezahlkarte wird zum 1.2.26 eingeführt.
Eine kleine Übersicht / Recherche zum Thema Steuern
Steuern
Einnahmen einer Gemeinde
„Alle Aufgaben, die eine Kommune erfüllt und alle Leistungen, die sie erbringt, kosten Geld.
Personal- und Energiekosten, Ausgaben für Kultur und Bildung, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Investitionen in Infrastruktur und vieles mehr – all das muss finanziert werden.
Dazu kommen die Ausgaben für den Bau und Unterhalt von Straßen, Kindergärten und Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, die Schaffung von Gewerbegebieten
oder die Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen, um nur einige besonders aufwändige Maßnahmen zu nennen.
Generell lassen sich die Finanzierungsleistungen der Kommunen unterscheiden in verpflichtete
und freiwillige Leistungen. Zu ersteren werden die Kommunen gesetzlich verpflichtet. Die jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadträte können also nicht darüber entscheiden, OB sie diesen Verpflichtungen nachkommen, sondern lediglich WIE. Sie umfassen unter anderem Abwasser-
und Abfallentsorgung, Straßenbau, Ortsplanung oder den Unterhalt von Schul- und Kindertagesstätten.
Neben den Pflichtaufgaben bieten Kommunen ihren Bürger_innen auch freiwillige Leistungen.
Über sie kann vollkommen frei entschieden werden. Sie umfassen in erster Linie die Förderung kultureller Angebote, Vereine und einige soziale Leistungen. Die finanzielle Verantwortung liegt
aber wie schon bei den Pflichtaufgaben vollkommen bei den Kommunen, weshalb in vielen Fällen zugunsten der verpflichtenden Leistungen abgewogen werden muss. (siehe hierzu auch
Punkt Zwei über die kommunalen Aufgaben)“
Quellen für die Einnahmen
„Die Kommune bezieht ihre finanziellen Mittel sowohl aus eigens erhobenen Steuern als auch aus Bundesmitteln. Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie örtliche Steuern, wie Hunde- und Zweitwohnungssteuer fallen unter ersteres. Hier können die Gemeinden die Höhe einzelner
Steuern teilweise selber festlegen
Darüber hinaus werden Städte und Gemeinden prozentual am staatlichen Steueraufkommen beteiligt, der jeweilige Verteilungsschlüssel richtet sich dabei nach der jeweiligen Steuer und kann in manchen Fällen, wie bei der Umsatzsteuer, über die Jahre variieren. Anders verhält es sich hingegen bei der Verteilung der Lohn- und Einkommenssteuer, hier erhalten die
Kommunen einen festen Satz von 15 Prozent.
Für öffentliche Dienstleistungen wie die Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten, die Versorgung mit Trinkwasser, die Sammlung und Klärung von Abwasser und die Müllentsorgung zahlen die Bürger_innen außerdem Beiträge bzw. Gebühren an ihre Gemeinde. Hinzu kommen
weitere Einnahmen aus Mieten, Pachten, Verkäufen und aus Eigenbetrieben.
Investitionen der Kommune können aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln in Form von Zuweisungen oder pauschal bezuschusst werden. Dafür müssen sich Kommunen oft durch einen Wust von Anträgen arbeiten und eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Oft ist hier von
einem „goldenen Zügel“ die Rede, mit dem die Kommunen in die Richtung gelenkt werden sollen, die Bund und Land vorgeben.
Zuletzt können Kommunen zur Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben Zuweisungen aus allgemeinen Steuermitteln erhalten, wenn die eigenen Finanzen dafür nicht reichen.“
Weitere Literaturquellen zum Thema „
Die Zusammensetzung der kommunalne Ausgaben in Deutschland“
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Report_2025-Kommunen-Ausgaben.pdf
Kommunale Finanzen – Größtes Defizit in der Geschichte der Bundesrepublik
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2025/juli/kommunale-finanzen-groesstes-defizit-in-der-geschichte-der-bundesrepublik
Steuern, Gebühren und Einnahmen
Eine übersichtliche und verständliche Erklärung von Michael Lucke
https://www.fes.de/onlineakademie/interaktive-infografiken/lernlandkarte-baden-wuerttemberg?tx_festopicmap_map[action]=download&tx_festopicmap_map[controller]=Point&tx_festopicmap_map[point]=116&cHash=d16f6d2c840262391850cdc1bc1f9a3a
“Die Kommunen und das Geld
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, brauchen Städte und Gemeinden Geld. Der Finanzbedarf hängt von der Einwohnerzahl und den Aufgaben ab.
In Deutschland gibt es rund 12.000 Städte und Gemeinden. Das kleinste selbständige Dorf ist Gröde in Nordfriesland mit neun Einwohner_innen. Die größte Stadt ist Berlin mit einer Bevölkerung von über 3,5 Millionen. 74 Prozent der Gemeinden haben weniger als 5.000 Einwohner_innen, aber es leben dort insgesamt nur 14 Prozent der Einwohner Deutschlands.
Alle Kommunen zusammen hatten im Jahr 2015 Einnahmen von 218 Milliarden Euro. Für jede_n Einwohner_in hatten die Gemeinden im Durchschnitt 2.650 Euro zur Verfügung.
Davon waren 1.030 Euro Steuern, 220 Euro wurden als Gebühren eingenommen. Die Länder und (eher unbedeutend) der Bund leisteten 1.020 Euro pro Einwohner_in an Zuweisungen. Hinzu kamen 380 Euro aus sonstigen Einnahmen.
Was sind Steuern?
Bund, Länder und Kommunen dürfen Steuern erheben. Dazu bedarf es jeweils eines Gesetzes, in dem genau geregelt wird, wofür und in welcher Höhe die Bürger_innen zu zahlen haben.
Es gibt auch Steuern, die vom Einkommen abgezogen werden, bevor es ausbezahlt wird – die wichtigste ist die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt wird.
In Deutschland gibt es über 60 Steuerarten von A wie Abgeltungssteuer (eine Steuer auf Zinserträge) bis Z wie Zweitwohnungssteuer (eine Steuer, die manche Kommunen von Eigentümern erheben, die einen Zweitwohnsitz in der Kommune haben).
Die wichtigsten Steuern, welche die Gemeinden erheben können, sind die Grund- und die Gewerbesteuer. 3
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird für Grundstücke, Gebäude und Eigentumswohnungen erhoben.
Dabei wird die Besteuerungsgrundlage, also der Wert des Grundstücks, von den Finanzämtern festgesetzt. Nach einer komplizierten, sehr veralteten Methode (die Werte sind seit vielen Jahrzehnten nicht verändert worden) wird ein Grundsteuermessbetrag ermittelt, der die Grundlage für den Hebesatz der jeweiligen Kommune bildet, in dem das Grundstück liegt.
Der Hebesatz fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem
ob es sich um ein land- oder forstwirtschaftlich genutztes Grundstück handelt (Grundsteuer A) oder
um bebaubaren Grundbesitz (Grundsteuer B). Für unbebaute Grundstücke zahlt man weniger als für bebaute.
Unerheblich ist es dagegen, ob das Grundstück Ertrag abwirft, etwa durch Mieteinnahmen, oder ob es mit Hypotheken belastet ist. Nur wenn Immobilien nachweislich mit Verlust vermietet werden, kann man einen Steuererlass beantragen.
Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers spielen bei der Steuer aber keine Rolle. Ob das Grundstück einem Millionär gehört oder einem Hartz-IV-Empfänger, das ist für das Finanzamt unerheblich.
Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Grundsteuer. So sind etwa Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr befreit, ebenso die Dienstwohnungen von Geistlichen oder auch Friedhöfe.
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der auf dem Messbetrag angewendet wird. Diesen Hebesatz legt der Gemeinderat in der Regel zusammen mit dem Haushaltsplan für jedes Jahr fest. Da der Hebesatz die Einnahmen unmittelbar beeinflusst, richtet er sich nach dem Finanzbedarf der Gemeinde. Deshalb kann die ungute Situation entstehen, dass der Hebesatz in ärmeren Gemeinden höher ist als in reicheren.
Ein Problem ist, dass die Grundsteuer in der Regel nicht von den Eigentümern, sondern von den Nutzern der Immobilie gezahlt wird, denn Vermieter können die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter_innen abwälzen – unabhängig davon, wie deren Einkommenssituation ist. 4
Was ist die Gewerbesteuer?
Ob eine Gemeinde arm oder reich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind
die Einkommensverhältnisse ihrer Einwohner_innen und
die Gewinne ihrer Unternehmen.
An diesen Gewinnen wird die Gemeinde über die Gewerbesteuer beteiligt.
Das besondere bei den Unternehmensgewinnen ist, dass diese oft in einer Vielzahl von Fabriken und Büros erwirtschaftet werden, die nicht alle in einer Gemeinde sind, sondern über ganz Deutschland oder die Welt verteilt sein können.
Die Gemeinde, in der viele Mitarbeiter_innen einer Firma arbeiten, die auch noch hohe Löhne erhalten, bekommt einen wesentlich höheren Anteil als die Gemeinde, in der zwar riesige Lager oder Verteilzentren stehen, aber nur sehr wenige Menschen mit möglicherweise niedrigen Löhnen beschäftigt sind.
Die ungleichmäßige Verteilung von Gewerbebetrieben führt zu höchst unterschiedlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Gemeinden, in denen es viele Arbeitsplätze gibt, haben in der Regel auch viele Beschäftigte, die gut verdienen und entsprechend hohe Steuern zahlen.
Bekommen die Gemeinden auch andere Steuern?
An den Lohn- und Einkommensteuern ihrer Einwohner_innen werden die Kommunen mit 15 Prozent beteiligt. Den Steueranteil erhält die Gemeinde, in der die Menschen wohnen.
Deshalb entsteht um die großen Zentren, in denen viel Industrie angesiedelt wurde, in der Regel ein Speckgürtel, in dem die gut verdienenden Arbeitnehmer_innen wohnen und ihre Steuern zahlen. So haben die großen Städte oft die Belastungen aus den Unternehmen, die nicht immer durch die Steuern ausgeglichen werden. Die Wohnstätten der Beschäftigten haben dagegen eine gute Infrastruktur und können sich darüber hinaus geringe Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer leisten.
An sonstigen Steuereinnahmen erhalten die Gemeinden einen geringen Anteil an der Umsatzsteuer. Sie erheben die Hundesteuer, eine Vergnügungssteuer etwa für das Automatenspielen sowie weitere kleinere Steuern. Für die finanzielle Lage der Gemeinden sind diese Einnahmen aber nicht erheblich. 5
Woher bekommen arme Gemeinden ihr Geld?
Da in Deutschland der Grundsatz gilt, dass alle Menschen möglichst die gleichen Chancen haben sollen, werden Steuereinnahmen zum Teil umverteilt –
zwischen Bund und Ländern,
unter den Ländern sowie
im einzelnen Land unter den Städten und Gemeinden.
Im jeweiligen Land werden im Rahmen eines kommunalen Finanzausgleichs nach unterschiedlichen Kriterien die gesamten Steuereinnahmen in einen Topf gegeben und dann nach unterschiedlichen Kriterien als Zuweisungen auf die Kommunen verteilt.
Dabei gilt der Grundsatz: Wer hohe Einnahmen hat, muss mehr abführen, als er an Zuweisungen zu erwarten hat, damit die ärmeren Gemeinden mehr Geld bekommen. Durch dieses System werden die Lebensverhältnisse in den einzelnen Gemeinden angeglichen. Eine volle Angleichung ist dadurch allerdings nicht bezweckt, da die Gemeinden einen Anreiz haben sollen, durch Ansiedlung von Gewerbe oder die Schaffung von Wohnraum für eigene Einnahmen zu sorgen.
Aber es gibt viele Kommunen, in denen die Zuweisungen vom Land, in denen auch der Ausgleich von den anderen Gemeinden steckt, höher sind als die eigenen Steuereinnahmen. Dort sind die Ausschläge durch die Wirtschaftsentwicklung nicht ganz so heftig, wie dies bei den Standortgemeinden größerer Unternehmen sein kann.
Was sind Gebühren?
Die Gemeinden können bestimmte Dienstleistungen durch die Festsetzung von Einnahmen finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel die Versorgung mit Wasser, die Abwasserbeseitigung und -reinigung, der Betrieb von Friedhöfen oder von Kinderbetreuungseinrichtungen. All das kann durch Gebühren finanziert werden.
Gebühren können nicht beliebig festgesetzt werden.
Zum ersten dürfen die Gebühren nicht höher als die Kosten sein.
Zum zweiten müssen die Gebühren mit der jeweiligen Dienstleistung in Verbindung stehen.
Je mehr Abwasser jemand beispielsweise einleitet, desto höher sind seine Abwassergebühren. 6
Die Gebühren sind in den Gemeinden unterschiedlich hoch. Die Abwasserbeseitigung in einer kleinen Gemeinde, die mehrere weit auseinander liegende Ortsteile hat, ist natürlich teurer als die Abwasserbeseitigung in einem sehr eng bebauten Ortsteil in einer größeren Stadt, in der viele Benutzer_innen denselben Kanal nutzen.
Auch hat jede Stadt eine eigene Vorstellung, welcher Anteil der Kosten für die Kinderbetreuung von den Eltern zu tragen ist. Die unterschiedlichen Gebühren sind damit auch ein Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung und -verantwortung.
Hat die Kommune noch mehr Möglichkeiten, an Geld zu kommen?
Weitere Einnahmen der Kommunen sind Mieteinnahmen für ihren eigenen Grundbesitz, die Einnahmen für die Benutzung von Museen, Bibliotheken und sonstigen Kultureinrichtungen. Viele Kommunen haben noch Entgelte für die Wasserversorgung oder Verkaufserlöse aus ihren Wäldern.
Insgesamt ergeben sich die Einnahmen der Kommunen
aus der Größe ihrer Gemeindefläche,
der Einwohnerzahl,
der Topographie und
der Verteilung von bebauten und unbebauten Flächen,
der Ansiedelung von Unternehmen und
aus den Entscheidungen, die Kommunalpolitiker_innen im Laufe der Jahre für das Gemeinwesen getroffen haben.
Die Einnahmen hängen auch ab von Gegebenheiten, welche die Kommunen nicht oder nur eingeschränkt steuern können: Waren die Kohlegruben Anfang des 20. Jahrhunderts ein glücklicher Umstand für die Städte im Ruhrgebiet, da sie zu einem enormen Bevölkerungszuwachs und dem Aufbau einer Stahlindustrie führten, so sind der sinkende Kohlebedarf und die weltweiten Konkurrenz von Stahlproduktion heute Gründe für die hohen Schulden der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Die Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren hat in weiten Teilen Baden-Württembergs zu einem großen Wohlstand der Kommunen geführt, was auch immer noch einen Bevölkerungszuwachs mit sich bringt. Ob das in Zukunft so bleibt, wird sich zeigen.
Kreisumlage
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kreisumlage.html
„Die Kreisumlage ist eine von den kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis zu zahlende Umlage zur Finanzierung der vom Landkreis erbrachten öffentlichen Leistungen. Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Landkreise. Die Kreisumlage wird u.a. deshalb erhoben, weil Landkreise i.d.R. keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen erzielen.
Die Höhe der von einer kreisangehörigen Gemeinde zu entrichtenden Kreisumlage errechnet sich über die Multiplikation der Umlagegrundlage mit dem Umlagesatz. Die Höhe des Umlagesatzes wird vom Kreistag beschlossen und über die Haushaltssatzung festgesetzt. Die kreisangehörigen Gemeinden haben kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage. Die Umlagegrundlage basiert auf der gemeindlichen Steuerkraft und den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen. In die Steuerkraft fließen i.d.R. die Steuerkraftzahlen für die Gewerbesteuer, den gemeindlichen Einkommensteueranteil, die Grundsteuer A/B und den gemeindlichen Umsatzsteueranteil ein. „
https://www.steuerzahler.de/belastungs-check/?L=0
Das aktuelle Belastungsbarometer vom Bund der Steuerzahler, zeigt auf, dass von einem Euro 47,1 Cent bleiben.
32 Cent entfallen auf Sozialabgaben, 20,9 Cent auf Steuern wie Lohn- und Einkommensteuer 1,2 ct, Umsatzsteuer 4,5 ct, Energiesteuer inkl. CO2 Abgabe 1 ct,
3 ct entfallen auf sonstige Steuern (z.B. Grundsteuer, Kfz Steuer, Versicherungssteuuer, Kaffeesteuer,…
Stromumlagen, Rundfunkbeitrag (Quasisteuern) 0,4 ct
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